Der Import eines Fahrzeugs nach Deutschland kann aus verschiedenen Gründen attraktiv sein – sei es aufgrund günstigerer Preise im Ausland, der Verfügbarkeit spezieller Modelle oder beim Umzug aus einem anderen Land. Allerdings ist der Importprozess mit verschiedenen bürokratischen Hürden verbunden. In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Fahrzeugimport nach Deutschland.
1. Warum ein Fahrzeug importieren?
Bevor Sie sich für den Import eines Fahrzeugs entscheiden, sollten Sie die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen.
Potenzielle Vorteile des Fahrzeugimports
- Preisvorteile: In manchen Ländern können bestimmte Fahrzeugmodelle deutlich günstiger sein als in Deutschland, auch nach Berücksichtigung aller Import- und Umrüstungskosten.
- Seltene Modelle: Zugang zu Fahrzeugen, die in Deutschland nicht oder nur eingeschränkt erhältlich sind.
- Bessere Ausstattung: In einigen Märkten werden Fahrzeuge mit umfangreicherer Serienausstattung angeboten.
- Umzug nach Deutschland: Wenn Sie nach Deutschland ziehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihr vorhandenes Fahrzeug zollfrei importieren.
Mögliche Herausforderungen
- Bürokratischer Aufwand: Der Importprozess erfordert zahlreiche Dokumente und behördliche Schritte.
- Zusätzliche Kosten: Steuern, Zölle und mögliche technische Anpassungen können den Preisvorteil schmälern.
- Technische Anpassungen: Fahrzeuge müssen deutschen Vorschriften entsprechen, was Umrüstungen erfordern kann.
- Garantiefragen: Die Herstellergarantie gilt möglicherweise nicht für importierte Fahrzeuge oder wird nur eingeschränkt anerkannt.
2. Import aus EU-Ländern: Prozess und Anforderungen
Der Import aus EU-Ländern ist vergleichsweise einfach, da keine Zölle anfallen und die technischen Standards weitgehend harmonisiert sind.
Erforderliche Dokumente
- Kaufvertrag: Original und deutsche Übersetzung, falls nicht in Deutsch oder Englisch.
- Fahrzeugpapiere: Zulassungsbescheinigung oder vergleichbare Dokumente des Herkunftslandes.
- COC-Bescheinigung: Die "Certificate of Conformity" bestätigt die EU-weite Typgenehmigung des Fahrzeugs.
- Ausfuhrkennzeichen: Je nach Land kann eine temporäre Zulassung für die Überführung erforderlich sein.
- Nachweis der Umsatzsteuer: Belege, dass die Mehrwertsteuer im Herkunftsland oder in Deutschland bezahlt wurde.
Schritte beim EU-Import
- Fahrzeugauswahl und -kauf: Prüfen Sie das Fahrzeug sorgfältig und achten Sie auf vollständige Dokumentation.
- Versicherung für die Überführung: Besorgen Sie eine temporäre Versicherung und ggf. Ausfuhrkennzeichen.
- Überführung nach Deutschland: Entweder selbst überführen oder einen Transportdienst beauftragen.
- Technische Prüfung: Das Fahrzeug muss eine Hauptuntersuchung bei TÜV, DEKRA oder einem anderen zugelassenen Prüfdienst bestehen.
- Steuererklärung: Melden Sie das Fahrzeug beim Finanzamt zur Entrichtung der Umsatzsteuer an, falls diese nicht im Herkunftsland bezahlt wurde.
- Zulassung in Deutschland: Mit den Prüfberichten und allen Dokumenten kann das Fahrzeug bei der örtlichen Zulassungsstelle angemeldet werden.
Besonderheiten bei Neufahrzeugen aus der EU
Bei EU-Neufahrzeugen (unter 6.000 km Laufleistung und nicht älter als 6 Monate) wird die Umsatzsteuer immer in Deutschland fällig, auch wenn sie bereits im Ausland bezahlt wurde. In diesem Fall können Sie die im Ausland gezahlte Steuer zurückfordern.
3. Import aus Nicht-EU-Ländern: Zoll und Einfuhrbestimmungen
Der Import aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) ist komplexer und mit zusätzlichen Abgaben verbunden.
Erforderliche Dokumente für den Import aus Drittländern
- Kaufvertrag und Rechnung: Mit deutscher Übersetzung, falls erforderlich.
- Fahrzeugpapiere des Herkunftslandes: Zulassungsbescheinigungen oder Eigentumsnachweise.
- Exportnachweis: Bestätigung, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß aus dem Herkunftsland ausgeführt wurde.
- Frachtpapiere: Bei Verschiffung oder kommerziellem Transport.
- Technische Dokumentation: Datenblätter zu Emissionen, Sicherheitsausstattung etc.
Zollverfahren für Fahrzeuge aus Drittländern
- Voranmeldung: Das Fahrzeug muss vor der Einfuhr beim Zoll angemeldet werden.
- Zollabfertigung: Das Fahrzeug und alle Dokumente werden vom Zoll geprüft.
- Entrichtung der Einfuhrabgaben: Zahlung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
- Erhalt der Zollbescheinigung: Dieses Dokument ist für die spätere Zulassung erforderlich.
Einzelabnahme statt COC
Da Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern in der Regel keine EU-Typgenehmigung (COC) haben, ist eine Einzelabnahme durch einen technischen Dienst (z.B. TÜV) erforderlich. Hierbei wird geprüft, ob das Fahrzeug den deutschen Sicherheits- und Umweltstandards entspricht oder angepasst werden kann.
Technische Anpassungen für Drittland-Fahrzeuge
Häufig erforderliche Anpassungen umfassen:
- Umrüstung der Beleuchtungsanlage
- Anpassung der Abgasanlage an europäische Emissionsstandards
- Installation eines EU-konformen Tagfahrlichts
- Anpassung der Geschwindigkeitsanzeige (mph auf km/h)
- Anpassung der Sicherheitsausstattung (Gurte, Airbags etc.)
4. Steuern und Abgaben beim Fahrzeugimport
Die finanziellen Aspekte sind ein entscheidender Faktor bei der Entscheidung für oder gegen einen Fahrzeugimport.
Umsatzsteuer bei EU-Importen
- Gebrauchte Fahrzeuge: Die Umsatzsteuer wird im Herkunftsland entrichtet. Wenn der Verkäufer ein Privatmann ist, fällt in der Regel keine Umsatzsteuer an.
- Neufahrzeuge: Die deutsche Umsatzsteuer (19%) wird fällig, unabhängig davon, ob bereits im Ausland Steuern gezahlt wurden.
Abgaben bei Nicht-EU-Importen
- Zoll: In der Regel 10% des Fahrzeugwertes für PKW.
- Einfuhrumsatzsteuer: 19% auf den Warenwert plus Zoll und Transportkosten.
- Verbrauchssteuer: Für bestimmte Fahrzeugtypen können zusätzliche Steuern anfallen.
Steuerbefreiungen und Sonderfälle
- Umzugsgut: Bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland kann unter bestimmten Voraussetzungen (Vorbesitz im Ausland für mindestens 6 Monate, Wohnsitz im Ausland für mindestens 12 Monate) eine Befreiung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer erfolgen.
- Erbschaft: Fahrzeuge, die als Erbschaft nach Deutschland kommen, können unter bestimmten Bedingungen von Einfuhrabgaben befreit sein.
- Oldtimer: Für Fahrzeuge, die als historisch eingestuft werden (in der Regel älter als 30 Jahre), gelten vereinfachte Einfuhrbestimmungen und reduzierte Abgaben.
Kfz-Steuer für importierte Fahrzeuge
Nach der Zulassung in Deutschland unterliegt das importierte Fahrzeug der regulären deutschen Kfz-Steuer, die sich nach Hubraum, Schadstoffklasse und CO2-Ausstoß richtet. Bei älteren Fahrzeugen mit höheren Emissionswerten kann dies zu einer erheblichen laufenden Belastung führen.
5. Zulassung und TÜV für importierte Fahrzeuge
Der letzte Schritt ist die Zulassung des importierten Fahrzeugs in Deutschland.
Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
Jedes importierte Fahrzeug muss vor der Zulassung eine Hauptuntersuchung bestehen. Bei dieser wird geprüft:
- Verkehrssicherheit des Fahrzeugs
- Übereinstimmung mit deutschen Vorschriften
- Abgaswerte und Umweltverträglichkeit
- Identität des Fahrzeugs (Fahrgestellnummer, Typenschild)
Zulassungsverfahren
Für die Zulassung bei der örtlichen Zulassungsbehörde benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass
- Kaufvertrag und Fahrzeugpapiere aus dem Herkunftsland
- Zollbescheinigung (bei Nicht-EU-Importen)
- TÜV/DEKRA-Gutachten mit bestandener HU/AU
- Bei EU-Importen: COC oder Einzelgenehmigung
- Bei Nicht-EU-Importen: Bescheinigung über die Einzelabnahme
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) einer deutschen Kfz-Versicherung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Besondere Hinweise für US-Fahrzeuge
Bei Fahrzeugen aus den USA sind häufig umfangreichere Anpassungen nötig, wie:
- Umrüstung der Beleuchtung (Blinker dürfen in Europa nicht rot sein)
- Anpassung der Nebelschlussleuchte
- Umrüstung der Tachometer von mph auf km/h
- Modifikation der Abgasanlage entsprechend europäischer Standards
Tipps für einen reibungslosen Import
- Vorabinformation: Informieren Sie sich vor dem Kauf über alle Anforderungen und Kosten.
- Fahrzeugauswahl: Wählen Sie möglichst ein Modell, das auch in der EU verkauft wird, um Anpassungskosten zu minimieren.
- Dokumentation: Achten Sie auf vollständige und korrekte Dokumente vom Verkäufer.
- Professionelle Hilfe: Bei komplexeren Importen, besonders aus Nicht-EU-Ländern, kann die Beauftragung eines Importdienstleisters sinnvoll sein.
- Versicherung: Klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob und zu welchen Konditionen sie das importierte Fahrzeug versichern wird.
Fazit
Der Import eines Fahrzeugs nach Deutschland kann sich lohnen, erfordert aber sorgfältige Planung und Vorbereitung. Besonders bei Importen aus Nicht-EU-Ländern sollten alle Kosten und der bürokratische Aufwand realistisch eingeschätzt werden. In manchen Fällen können die Einsparungen beim Kaufpreis durch Steuern, Zölle und notwendige Anpassungen aufgezehrt werden.
Bei AutoExpert unterstützen wir Sie bei jedem Schritt des Importprozesses – von der Fahrzeugauswahl über die Überführung bis hin zur Zulassung in Deutschland. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zu Ihrem Importvorhaben!